Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg
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Rechtsanwalt Kizito

Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg

Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Familienrecht. Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Fragen, die sich aus der Ehe, der Familie und dem Kindesunterhalt ergeben.

Meine Leistungen

  • Beratung: Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten als Ehepartner, Elternteil oder Kind.
  • Vertretung: Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen familienrechtlichen Streitigkeiten.

Meine Schwerpunkte

  • Eherecht: Ich berate Sie bei der Eheschließung, der Scheidung und der Trennung.
  • Familienrecht: Ich berate Sie bei der Gestaltung des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Kindesunterhalts.
  • Kindesunterhalt: Ich berechne den Kindesunterhalt und vertrete Sie bei Unterhaltsstreitigkeiten.

Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung: Ich bin ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht und kenne die rechtlichen Besonderheiten des Familienrechts.
  • Effektive Vertretung: Ich bin ein versierter Prozessanwalt und setze Ihre Rechte konsequent durch.
  • Transparente Kosten: Ich arbeite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und informiere Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Mietrecht. Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter in allen Rechtsfragen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben.

Meine Leistungen

  • Beratung: Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten als Mieter oder Vermieter.
  • Vertretung: Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen mietrechtlichen Streitigkeiten.

Meine Schwerpunkte

  • Mietverträge: Ich erstelle und verhandle Mietverträge für Mieter und Vermieter.
  • Mietminderung: Ich helfe Ihnen, wenn der Vermieter die Mietsache nicht ordnungsgemäß instand hält.
  • Mietrückzahlung: Ich helfe Ihnen, wenn der Vermieter Ihnen unberechtigterweise Mieten abrechnet.
  • Kündigung: Ich berate Sie bei der Kündigung eines Mietverhältnisses und vertrete Sie, wenn der Vermieter Sie kündigt.

Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung: Ich bin ein erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht und kenne die rechtlichen Besonderheiten des Mietrechts.
  • Effektive Vertretung: Ich bin ein versierter Prozessanwalt und setze Ihre Rechte konsequent durch.
  • Transparente Kosten: Ich arbeite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und informiere Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Eine Kündigung ist eine einschneidende Veränderung im Leben eines Menschen. Sie ist oft mit emotionalen Belastungen und finanziellen Herausforderungen verbunden.

Als Anwalt im Arbeitsrecht und der Kündigungsschutzklage stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite. Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie

  • von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden
  • Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigungsschreiben erhält
  • eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten
  • unsicher sind, ob Ihre Kündigung wirksam ist
  • eine Abfindung erhalten möchten

Wichtig zu wissen:
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da Sie sonst Ihren Anspruch auf Kündigungsschutz verlieren können.

Ich empfehle Ihnen daher, sich umgehend nach Erhalt einer Kündigung an einen Anwalt zu wenden, um Ihre Rechte zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

Leistungen:

  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts
  • Erstellung von Kündigungsschutzklagen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Kündigungsschutzgesetz

Ich bin Anwalt im Verkehrsrecht und stehe Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts mit Rat und Tat zur Seite. Ich berate und vertrete Sie, wenn

  • Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind
  • eine Verkehrsstrafe erhalten haben
  • Sie einen Bescheid für eine Ordnungswidrigkeit bekommen haben für Geschwindigkeitsverstöße (Blitzer), Abstandsverstoß, Telefonieren am Steuer

Ich bin davon überzeugt, dass eine sachgerechte und kompetente Beratung in der Regel die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Ich setze mich daher stets dafür ein, Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung zu bieten.

Leistungen:

  • Verkehrsrechts
  • Erstellung von Verkehrsrechtsgutachten
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Hilfe bei der Abwehr von Verkehrsstraftaten
  • Beratung zu Fragen der Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Hilfe bei Ordnungswidrigkeiten wie Blitzer, Rotlichtverstoß usw.

Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Migrationsrecht. Ich berate und vertrete Menschen mit Migrationshintergrund in allen Rechtsfragen, die sich aus dem Aufenthaltsrecht, dem Staatsangehörigkeitsrecht und dem Asylrecht ergeben.

Meine Leistungen

  • Beratung: Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten als Person mit Migrationshintergrund.
  • Vertretung: Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht in allen migrationsrechtlichen Streitigkeiten.

Meine Schwerpunkte

  • Aufenthaltsrecht: Ich berate Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels, der Verlängerung eines Aufenthaltstitels und der Abschiebung.
  • Staatsangehörigkeitsrecht: Ich berate Sie bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Anerkennung einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
  • Asylrecht: Ich berate Sie bei der Beantragung von Asyl und der Abschiebungshaft.

Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung: Ich bin ein erfahrener Rechtsanwalt für Migrationsrecht und kenne die rechtlichen Besonderheiten des Migrationsrechts.
  • Effektive Vertretung: Ich bin ein versierter Prozessanwalt und setze Ihre Rechte konsequent durch.
  • Transparente Kosten: Ich arbeite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und informiere Sie über die voraussichtlichen Kosten.
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Kostenlose Erstberatung!

Über mich

Ich bin Rechtsanwalt Samuel Kizito und Vertrete Sie in allen Bereichen des Rechts. Ich bin seit 2019 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.

Nach meinem Studium an der Universität Bremen habe ich mein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg absolviert. Während dieser Zeit habe ich Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten gesammelt, darunter Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Migrationsrecht.

Ich bin davon überzeugt, dass eine gute Rechtsberatung auf einer soliden juristischen Ausbildung und einer persönlichen Beziehung zum Mandanten basiert. Ich arbeite daher eng mit meinen Mandanten zusammen, um ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Neben Deutsch spreche ich auch fließend Englisch, Luganda und Swahili. Dies ermöglicht es mir, Mandanten aus verschiedenen Kulturkreisen zu beraten und zu vertreten.
Wenn Sie eine Rechtsberatung benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.

FAQ

Familienrecht

Die Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland sind in § 1565 BGB geregelt.

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn:

Die Eheleute sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Ein Ehegatte die Scheidung beantragt und die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt gelebt haben. Oder ein Ehegatte die Scheidung beantragt und die Ehe seit mindestens einem Jahr getrennt gelebt hat. Ein Scheidungsgrund ist nicht erforderlich.

Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehegatten über alle Folgen der Scheidung einig sein. Dazu gehören:
Die Auflösung des Güterstands. Die Teilung der beruflichen Vorsorge. Das Sorgerecht für die Kinder. Der Unterhalt. Die Ehegatten können die Einigung in einer sog. Scheidungsfolgevereinbarung festhalten. Diese Vereinbarung ist dem Gericht mit dem Scheidungsantrag vorzulegen.

Streitige Scheidung

Wenn sich die Ehegatten nicht über die Folgen der Scheidung einigen können, muss die jeweiligen Scheidungsfolgefragen in separaten Verfahren gerichtlich geklärt werden oder muss der Scheidungsantrag verbunden mit den jeweiligen Scheidungsfolgefragen beim Gericht eingereicht werden. Das Gericht entscheidet dann über alle Folgefragen.

Der Ablauf einer Scheidung hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt.

Einvernehmliche Scheidung:

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehegatten über alle Folgen der Scheidung einig sein.

Dazu gehören:

Die Auflösung des Güterstands, die Teilung der erworbenen Rentenunkten während der Ehezeit, das Sorgerecht, sowie das Umgangsrecht für die Kinder und der Unterhalt. Die Ehegatten können die Einigung in einer sog. Scheidungsfolgevereinbarung festhalten. Die Scheidungsfolgevereinbarung ist dem Gericht mit dem Scheidungsantrag vorzulegen.

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung ist in der Regel wie folgt:

Einreichung des Scheidungsantrags

Der Scheidungsantrag wird von einem Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.

Zustellung des Scheidungsantrags

Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt. Der Ehegatte hat dann die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.

Verhandlung vor dem Gericht

Wenn der andere Ehegatte dem Antrag zustimmt, wird das Gericht die Scheidung nach Anhörung der Beteiligten in einer Verhandlung beschließen. Das Gericht erlässt dann ein Scheidungsbeschluss, der die Scheidung rechtskräftig macht.

Streitige Scheidung

Wenn sich die Ehegatten nicht über die Folgen der Scheidung einigen können, muss der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht werden. Das Gericht entscheidet dann über alle Folgefragen.

Der Ablauf einer streitigen Scheidung ist in der Regel wie folgt:

Einreichung des Scheidungsantrags.

Der Scheidungsantrag wird von einem Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht.

Zustellung des Scheidungsantrags

Der Scheidungsantrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt. Der Ehegatte hat dann die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.

Eröffnung des Verfahrens

Das Gericht eröffnet das Verfahren und setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest.

Mündliche Verhandlung

In der mündlichen Verhandlung haben die Ehegatten die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu den Scheidungsfolgen darzulegen. Das Gericht kann auch Zeugen und Sachverständige hören.

Entscheidung des Gerichts: Nach der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht über die Scheidungsfolgen. Das Gericht erlässt einen Scheidungsbeschluss, der die Scheidung rechtskräftig macht.

Dauer einer Scheidung
Die Dauer einer Scheidung hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt.

Einvernehmliche Scheidung: In der Regel dauert eine einvernehmliche Scheidung zwischen 6 und 12 Monaten.

Streitige Scheidung: In der Regel dauert eine streitige Scheidung zwischen 12 und 24 Monaten. Kosten einer Scheidung.

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen.

Gerichtskosten: Die Gerichtskosten richten sich nach dem Einkommen der Ehegatten.

Anwaltskosten: Die Anwaltskosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und dem Honorar des Rechtsanwalts.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten und nach den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten.

Unterhaltsarten
Es gibt zwei Arten von Unterhalt:

Trennungsunterhalt:

Der Trennungsunterhalt wird in der Regel bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Er soll den Unterhaltsberechtigten finanziell unterstützen, bis er sich eine eigene Lebensunterhaltsgrundlage geschaffen hat.

Nachehelicher Unterhalt:

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Er soll den Unterhaltsberechtigten finanziell unterstützen, wenn er nach der Scheidung nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Bemessung des Unterhalts.

Bei der Bemessung des Unterhalts sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten:

Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist der wichtigste Faktor bei der Bemessung des Unterhalts. Man berücksichtigt auch das Vermögen des Unterhaltspflichtigen, wenn dieses zur Bestreitung des Unterhalts herangezogen werden kann.

Die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten: Bei der Berechnung des Unterhalts wird die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten berücksichtigt, wie z. B. den Lebensstandard während der Ehe, die Höhe der Miete oder die Kosten für die Kinderbetreuung.

Das Verschulden an der Scheidung:

Das Gericht berücksichtigt das Verschulden an der Scheidung, wenn ein Ehegatte ein schwerwiegendes Verschulden an der Scheidung trägt. In diesem Fall kann der Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten gemindert werden.

Vereinbarung über den Unterhalt
Die Ehegatten können den Unterhalt auch einvernehmlich regeln. Eine solche Vereinbarung kann notariell beurkundet werden.

Arbeitsrecht

Um kündigen zu können, muss man dem Arbeitgeber eine Kündigungserklärung schriftlich zukommen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass eine E-Mail oder ein Fax nicht ausreichen. Die Kündigungserklärung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Datum der Kündigung
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsgrund
  • Persönliche, handgeschriebene Unterschrift
  • Zudem sollte der Betreff das Wort „Kündigung“ erhalten, um die rechtliche Bindung zu erwirken

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigungsfrist kann jedoch auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verlängert werden.

Muster für eine Kündigungserklärung:

[Name und Anschrift des Arbeitnehmers]

[Name und Anschrift des Arbeitgebers]

Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.

Als Kündigungsgrund bezeichne ich [Kündigungsgrund].

Mit freundlichen Grüßen [Name des Arbeitnehmers]

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigungsfrist kann jedoch auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verlängert werden. Gekündigt wird zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Dabei ist die Beachtung der Werk- bzw. Feiertage wichtig.

Kündigungsgrund

Der Kündigungsgrund ist bei einer ordentlichen Kündigung nicht zwingend erforderlich. Anderes gilt bei der außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Hierbei besteht die Pflicht des Arbeitsnehmers einen Kündigungsgrund anzugeben. Dies erfordert allerdings schwerwiegende Gründe, wie z.B. die ausbleibenden Gehaltszahlungen, Tätlichkeiten des Arbeitgebers oder mögliche Verletzungen des Arbeitsschutzes.

Seitens des Arbeitgebers ist die Angabe eines Kündigungsgrundes grundsätzlich auch nicht erforderlich, allerdings ist dieser anzugeben, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich danach fragt. Dem Arbeitgeber wird oftmals empfohlen zunächst keinen Grund anzugeben, um sich gegebenenfalls im Falle einer Kündigungsschutzklage weniger angreifbar zu machen.

Aufhebungsvertrag

Anstelle einer Kündigung können Sie auch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. In einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Bei einem Aufhebungsvertrag sind Sie an keine Frist gebunden. Zudem bestehen keine inhaltlichen Vorschriften. Sie könne sich dabei frei auf einen Tag einigen, an dem das bestehende Arbeitsverhältnis enden soll.

Weitere Tipps

  • Kündigen Sie schriftlich und unterschreiben Sie die Kündigungserklärung selbst.
  • Senden Sie die Kündigungserklärung per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Arbeitgeber.
  • Bewahren Sie eine Kopie der Kündigungserklärung für Ihre Unterlagen auf.

Rechtsberatung

Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie kündigen sollen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren.

Wenn Sie gekündigt werden, hat dies mögliche Folgen:

Kündigungsfrist

Sie haben Anspruch auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigungsfrist kann jedoch auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verlängert werden.

Kündigungsschutz

Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind, haben einen allgemeinen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb mindestens elf Mitarbeiter beschäftigt.

Besonderen Kündigungsschutz steht besonders schutzwürgen Arbeitnehmern zu, wie beispielsweise Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern und Schwerbehinderten.

Kündigungsschutz bedeutet, dass der Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund zur wirksamen Kündigung des Arbeitnehmers benötigt. Dies regelt sich nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Demzufolge ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Die Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn sie in der Person des Arbeitnehmers (personenbedingte Kündigung) oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers (verhaltensbedingte Kündigung) liegt sowie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist (betriebsbedingte Kündigung).

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, welche durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ausgezahlt wird.

Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht nicht.

Allerdings können anspruchsbegründende Abfindungen sich aus beispielsweise Sozialplänen, Tarifverträgen usw. ergeben.

Berechnet wird eine Abfindung in den meisten Fällen mithilfe der Daumenregel, welche besagt, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung angemessen ist. Dies stellt allerdings nur ein Regelbeispiel dar und sollte in jedem Fall individuell betrachtet werden.

Weiterer Anspruch auf Lohn oder Gehalt

Während der Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf Ihren bisherigen Lohn oder Gehalt.

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, können Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. In der Kündigungsschutzklage können Sie geltend machen, dass die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist.

Um sich gegen eine Kündigung zu wehren, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die Kündigungsschutzklage muss schriftlich und unterschrieben eingereicht werden.

In der Kündigungsschutzklage müssen Sie geltend machen, dass die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist. Sie können die Sozialwidrigkeit der Kündigung aus verschiedenen Gründen geltend machen, beispielsweise:

  • Betriebsbedingte Gründe: Die Kündigung ist nur sozial gerechtfertigt, wenn sie erforderlich ist, um den Betrieb zu erhalten oder weiterzuentwickeln.
  • Persönliche Gründe: Die Kündigung ist nur sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung selbst verschuldet hat.
  • Sachliche Gründe: Die Kündigung ist nur sozial gerechtfertigt, wenn sie erforderlich ist, um einen dringenden betrieblichen oder wirtschaftlichen Grund zu beseitigen.

Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist auf gerichtliche Feststellung gerichtet, dass die Kündigung unwirksam war und demzufolge das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde. Bei Erfolg der Klage bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

Ziel der Kündigungsschutzklage kann zudem auch der Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Dieser kann sich beispielsweise über eine Abfindungshöhe, die Art der Kündigung, die vorzeitige Freistellung und einhergehender Entgeltortzahlung oder die Abgeltung der Urlaubsansprüche erstrecken.

Um Ihre Chancen auf Erfolg in der Kündigungsschutzklage zu erhöhen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Kündigungsschutzklage zu formulieren und zu begründen.

Weitere Tipps:

  • Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihrer Kündigung auf. Dazu gehören beispielsweise die Kündigungserklärung, die Arbeitsverträge und die Zeugnisse.
  • Sammeln Sie Beweise für die Sozialwidrigkeit der Kündigung. Dazu können beispielsweise Zeugenaussagen, Arbeitszeugnisse oder Betriebsvereinbarungen gehören.
  • Reagieren Sie nicht emotional auf die Kündigung. Versuchen Sie, sachlich und professionell zu bleiben.
  • Beachten sie die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage und wenden sie sich rechtzeitig an einen Rechtsanwalt.

Fazit

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. In der Kündigungsschutzklage können Sie geltend machen, dass die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist und durch Erhebung der Klage das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten.

Verkehrsrecht

Um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde einen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss keine Gründe enthalten.

Wie lege ich einen Einspruch ein?

Sie können den Einspruch per Brief, per Fax oder per E-Mail an die zuständige Behörde, die den Einspruch erlassen hat, senden. Möglich ist auch den Anspruch zur Niederschrift direkt bei der zuständigen Behörde zu erklären. In dem Einspruch müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids

Welche Gründe kann ich für meinen Einspruch angeben?

Sie können Einspruch einlegen, wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. Gründe für einen Einspruch können sein:

  • Sie haben den Verstoß nicht begangen.
  • Der Verstoß wurde nicht richtig geahndet.
  • Der Bußgeldbescheid ist unverhältnismäßig.

Was passiert nach meinem Einspruch?

Nachdem die zuständige Behörde Ihren Einspruch erhalten hat, wird der Fall erneut überprüft. Die Behörde hat die Möglichkeit den Einspruch stattzugeben. Sollte dieser nicht stattgegeben werden, leitet die Verwaltungsbehörde den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter. In diesem Fall ist in der Regel den Sachverhalt dann über das Amtsgericht zu entschieden. In dieser Phase haben Sie die Gelegenheit, Ihre Einwände vorzubringen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob der Bußgeldbescheid aufgehoben, abgeändert oder im Rahmen eines Urteils bestätigt wird.

Kann ich mich auch von einem Anwalt vertreten lassen?

Sie können sich auch von einem Anwalt vertreten lassen. Ein Anwalt kann Sie bei der Erstellung des Einspruchs und in der Verhandlung vor dem Gericht unterstützen.

Muster für einen Einspruch

Hier finden Sie ein Muster für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid:

[Ihre Anschrift]
[Datum]

[Anschrift der Zuständigen Behörde]

Betreff: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Aktenzeichen: [Aktenzeichen des Bußgeldbescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den mir am [Datum] zugestellten Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] Einspruch ein.

Achtung – Optional: Ich bin mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden, weil [Grunde für den Einspruch].

Ich bitte Sie, den Bußgeldbescheid aufzuheben oder abzuändern.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Rechtsberatung

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen sollten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Bei einem Unfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen, um seine Rechte zu wahren.

Folgende Schritte sollten Sie bei einem Unfall unternehmen:

Unfallstelle absichern:

Die Unfallstelle muss so abgesichert werden, dass keine weiteren Unfälle passieren können. Dazu sollten Sie:

  • Das Warnblinklicht einschalten.
  • Warndreieck aufstellen.
  • Verkehrsteilnehmer warnen.
  • Erste Hilfe leisten: Wenn es Verletzte gibt, müssen Sie Erste Hilfe leisten.

Polizei verständigen:

Die Polizei muss bei allen Unfällen verständigt werden, bei denen Personen verletzt wurden oder bei denen ein hoher Sachschaden entstanden ist.

Weitere Indizien sind zum Beispiel Fahrerflucht des Unfallgegners, Streitigkeiten über den Unfallhergang, Eindruck des Unfallgegners unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu stehen oder die Nutzung eines Mietwagens.

Bei Unfällen mit einem nur geringeren Sachschaden muss die Polizei nicht zwingend gerufen werden. Unter diesen sogenannten Bagatellunfällen werden Sachschäden wie beispielweise kleine Lackschäden verstanden.

Personendaten feststellen:

Sie müssen die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen feststellen. Dazu sollten Sie:

  • Namen, Adressen, Telefonnummern und Versicherungsdaten des Unfallgegners und der Zeugen notieren.
  • Die Personalien des Unfallgegners und der Zeugen in der Unfallanzeige der Polizei vermerken.

Unfall dokumentieren:

Sie sollten den Unfall dokumentieren, um Ihre Ansprüche im Nachhinein geltend machen zu können. Dazu sollten Sie:

  • Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen machen (inbegriffen sind auch Verkehrsschilder, Bremsspuren usw.)
  • Unfallbericht schreiben, in dem Sie den Unfallhergang beschreiben.
  • Schadensmeldung an die Versicherung:
    Sie müssen den Schaden an Ihrem Fahrzeug Ihrer Versicherung melden.

Weitere Tipps für den Unfallfall:

  • Vermeiden Sie Schuldzuweisungen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Rufen Sie einen Anwalt hinzu, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen.
  • Sie haben zudem das Recht, dass Sie jegliche Unterschrift an der Unfallstelle verweigern, da Sie zunächst mit Ihrem Anwalt bezüglich des Schadenhergangs oder der weiteren Verfahrensweise in Kontakt treten wollen.

Rechtsberatung

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dazu gehören die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs, die Kosten für ein Mietfahrzeug, die Kosten für einen Anwalt und die Kosten für eine medizinische Behandlung. Zudem können auch die Kosten für den Ausfall des Autos im Rahmen einer Nutzungsausfalls-Entschädigung geltend gemacht werden.

Außerdem haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Folgende Rechte haben Sie als Unfallgeschädigter:

Schadensersatzanspruch:

Sie haben Anspruch auf die Erstattung aller Schäden, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs, die Kosten für ein Mietfahrzeug, die Kosten für einen Anwalt und die Kosten für eine medizinische Behandlung. Alternativ kann statt dem Mietfahrzeug eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.

Schmerzensgeldanspruch:

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für die körperlichen und psychischen Schmerzen, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind.

Fahrlässigkeitsanspruch:

Wenn der Unfall aufgrund der Fahrlässigkeit des Unfallgegners verursacht wurde, haben Sie einen Fahrlässigkeitsanspruch gegen den Unfallgegner. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, § 276 BGB. Der Fahrlässigkeitsanspruch umfasst den Schadensersatzanspruch und den Schmerzensgeldanspruch.

Wie setze ich meine Rechte als Unfallgeschädigter durch?

Um Ihre Rechte als Unfallgeschädigter durchzusetzen, müssen Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Die Versicherung wird dann den Schaden regulieren. Wenn Sie mit der Schadensregulierung nicht einverstanden sind, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Wichtig zu wissen:

Die gegnerische Versicherung kann Ihnen beispielweise nicht verbieten, dass Sie einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen. Zudem besteht kein Werkstattzwang oder eine Reparaturverpflichtung.
In den meisten Fällen versucht die gegnerische Versicherung die Abrechnung direkt mit der Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug repariert wird, vorzunehmen. Allerdings steht Ihnen das Recht zu, dass sie die Reparatur an Ihrem Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen.
Es ist der Regelfall, dass die gegnerische Unfallversicherung ihre Eigenkosten drücken möchte und Ihnen ein Angebot bereiten wird, welches allerdings unter den reellen Kosten des entstandenen Schadens liegt. Aus diesem Gründen ist es äußerst ratsam zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Weitere Tipps für Unfallgeschädigte:

Dokumentieren Sie den Unfall so gut wie möglich. Rufen Sie einen Anwalt hinzu, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen.

Mietrecht

Die Miete kann in der Regel um die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann beim örtlichen Mietspiegel oder bei der Mietdatenbank des Statistischen Bundesamts ermittelt werden. Die Erhöhung kann erst eintreten, wenn die Miete bis zu diesem Zeitpunkt seit 15 Monaten unverändert geblieben ist.

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete sich insgesamt bis zu 20 Prozent im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden.

Um die Miete zu erhöhen, muss der Vermieter dem Mieter einen Mieterhöhungsschreiben zukommen lassen. Das Mieterhöhungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Korrekte Anrede aller betroffenen Mieter.
  • Die bisherige Miete.
  • Die neue Miete und Angabe des Datums, ab wann diese gilt.
  • Die Begründung für die Mieterhöhung.
  • Die Frist, innerhalb derer der Mieter der Mieterhöhung zustimmen oder widersprechen kann. Eine Zustimmungserklärung kann dem Schreiben beigelegt werden.

Der Mieter hat zwei Möglichkeiten, auf das Mieterhöhungsschreiben zu reagieren:

  • Zustimmung: Der Mieter kann der Mieterhöhung zustimmen. In diesem Fall wird die neue Miete zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.
  • Widerspruch: Hat der Mieter berechtigte Zweifel an der Mieterhöhung, so kann er dieser schriftlich widersprechen. In diesem Fall muss der Vermieter die Mieterhöhung vor dem zuständigen Amtsgericht einklagen.

Damit allerdings keine unnötigen Kosten für Sie entstehen, sollten sie sich von einem Experten für Mietrecht beraten lassen.

Voraussetzungen für eine Mieterhöhung:

  • Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein.
  • Eine Ankündigung zur Erhöhung darf frühstens 12 Monate nach der letzten Erhöhung erfolgen.
  • Die Mieterhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.

Ausnahmen von der Mieterhöhungsmöglichkeit:

  • Die Miete ist bereits ortsüblich.
  • Die Wohnung ist preisgebunden. Das heißt im Mietvertrag sind Steigerungen der Miete fest vereinbart (Staffelmiete).
  • Die Miete ist im Mietvertrag als angemessen vereinbart.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Mieterhöhung finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §§ 558 ff. BGB.

Muster Mieterhöhungsschreiben:

[Ort, Datum]

[Name des Mieters]

[Anschrift des Mieters]

[Name des Vermieters]

[Anschrift des Vermieters]

Mieterhöhung
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Mieters],
hiermit erhöhe ich die Miete für die Wohnung in [Anschrift der Wohnung] ab dem [Datum] auf [neue Miete] Euro.

Die neue Miete entspricht der ortsüblichen Vergleichsmiete, die ich beim örtlichen Mietspiegel ermittelt habe.

Ich bitte Sie, der Mieterhöhung bis zum [Datum] zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name des Vermieters]

Tipp:
Vor der Mieterhöhung sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob die Mieterhöhung zulässig ist.

Ja, Sie können die Miete mindern, wenn der Vermieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist oder wenn der Vermieter den Mieter nicht in die Wohnung einziehen lässt.

Allerdings sind vor Mietminderung wichtige Voraussetzungen zu beachten.

Um die Miete zu mindern, müssen Sie dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigen. Dies kann mündlich z.B. telefonisch, per Mail oder per Fax erfolgen. Allerdings ist es aus Beweislastgründen empfehlenswert den Vermieter schriftlich/postalisch in Kenntnis zu setzen.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Zunächst ist die Anzeige unverzüglich zu gestatten. Das heißt ohne schuldhaftes Zögern.
  • Die Art des Mangels in der Wohnung, d.h. die genaue Beschreibung des Schadens.
  • Die Auswirkungen des Mangels auf die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung.
  • Eine Fristsetzung, innerhalb derer der Vermieter den Mangel beheben bzw. den Schaden beseitigen muss.

Wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, können Sie die Miete mindern. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels.

Voraussetzungen für eine Mietminderung:

  • Die Mietminderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ist ausdrücklich gegenüber dem Vermieter zu erklären.
  • Der Mangel muss erheblich sein.
  • Der Mangel muss vom Vermieter zu vertreten sein.
  • Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter anzeigen.

Ausnahmen von der Mietminderung:

  • Der Mangel ist unerheblich.
  • Der Mangel ist vom Mieter selbst verursacht.
  • Der Mangel ist von einem Dritten verursacht.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Mietminderung finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §§ 536 ff. BGB.

Muster Mietminderungsschreiben:

[Ort, Datum]

[Name des Vermieters]

[Anschrift des Vermieters]

Mietminderung

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

hiermit weise ich Sie auf einen Mangel in der von mir gemieteten Wohnung in [Anschrift der Wohnung] hin.

Der Mangel besteht darin, dass [Beschreibung des Mangels].
Dieser Mangel beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich, da [Auswirkungen des Mangels].

Ich setze Ihnen eine Frist bis zum [Datum] zur Behebung des Mangels.

Wenn Sie den Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben, werde ich die Miete ab dem [Datum] um [Prozent] mindern.

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Mieters]

Tipp:

Wenn Sie die Miete mindern möchten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Höhe der Mietminderung zu bestimmen und den Vermieter zur Beseitigung des Mangels zu zwingen.

Ja, Sie können den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Vermieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag schwerwiegend verletzt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung unbewohnbar macht oder wenn der Vermieter dem Mieter droht.

Seitens des Vermieters kann nur aus einem wichtigen Grund eine fristlose Kündigung erfolgen. Allerdings wird dies in Form einer Räumungsklage durchgesetzt, da der Vermieter den Mieter nicht einfach „auf die Straße“ setzen kann.

Um den Mietvertrag fristlos zu kündigen, müssen Sie dem Vermieter ein Kündigungsschreiben zukommen lassen. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name des Mieters
  • Bezeichnung/Adresse der gemieteten Wohnung
  • Angabe des Datums zur Rechtskraft der Kündigung
  • Den Grund für die fristlose Kündigung.

Die übliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Bei Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung:

  • Der Vermieter muss eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben.
  • Die Pflichtverletzung muss den Mieter in der Erwartung eines vertragsgemäßen Wohnens beeinträchtigen und das bestehende Mietverhältnis untragbar machen.
  • Der Mieter muss dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

Ausnahmen von der fristlosen Kündigung:

  • Die Pflichtverletzung ist nicht schwerwiegend.
  • Die Pflichtverletzung ist nicht vom Vermieter zu vertreten.
  • Der Mieter hat dem Vermieter keine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur fristlosen Kündigung finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §§ 573 ff. BGB.

Muster fristlose Kündigung:

[Ort, Datum]

[Name des Vermieters]

[Anschrift des Vermieters]

Kündigung des Mietvertrages

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in [Anschrift der Wohnung] fristlos.

Der Grund für die fristlose Kündigung ist, dass Sie die Wohnung unbewohnbar gemacht haben.

Ich habe Ihnen am [Datum] eine Frist bis zum [Datum] zur Behebung des Mangels gesetzt. Sie haben den Mangel jedoch nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und beginnt am [Datum].

Mit freundlichen Grüßen

[Name des Mieters]

Tipp:

Wenn Sie den Mietvertrag fristlos kündigen möchten, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Kündigung rechtlich korrekt zu formulieren und die Kündigungsgründe zu dokumentieren.

Migrationsrecht

Die Aufenthaltserlaubnis ist die wichtigste Voraussetzung für den Aufenthalt in Deutschland. Sie kann für verschiedene Zwecke beantragt werden, z. B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Die Unterlagen können je nach Aufenthaltszweck variieren.

Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis:

  • Sie benötigen einen gültigen Reisepass.
  • Nachweis darüber, dass Sie keine Vorstrafen haben.
  • Ihre Deutschkenntnisse sollten mindestens auf B1-Niveau sein.
  • Sie sollten über eine deutsche Krankenversicherung verfügen. In Deutschland ist dies Pflicht.
  • Wenn Sie planen, zu Ihren Ehepartner in Deutschland nachzuziehen, benötigen Sie einen Heiratsnachweis.
  • Sie müssen ein ausreichendes Einkommen haben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
  • Sie müssen sich an die deutschen Gesetze und Vorschriften halten.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Staatsbürgerschaft ist die Zugehörigkeit zu einem Staat. Sie verleiht dem Staatsbürger bestimmte Rechte und Pflichten, z. B. das Wahlrecht und die Pflicht zum Wehrdienst.

Um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland und ein ausreichendes Sprachniveau.

Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft:

  • Sie müssen seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Sie können Ihre Identität nachweisen. (Bsp. Reisepass)
  • Grundsätzlich verlieren Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
  • Sie müssen Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen.
  • Sie haben sich den deutschen Lebensverhältnissen eingeordnet und sind strafrechtlich nicht auffällig gewesen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Beantragung der Staatsbürgerschaft finden Sie auf der Website des BAMF.

Flüchtlinge sind Personen, die aus ihrer Heimat geflohen sind, weil sie in ihrer Heimat verfolgt oder gefährdet sind. In Deutschland haben Flüchtlinge bestimmte Rechte, z. B. das Recht auf Asyl, das Recht auf Unterkunft und das Recht auf Bildung.

Rechte von Flüchtlingen:

  • Asylrecht: Flüchtlinge haben das Recht, in Deutschland Asyl zu beantragen.
  • Unterkunftsrecht: Flüchtlinge haben Anspruch auf eine Unterkunft.
  • Bildungsrecht: Flüchtlinge haben Anspruch auf Bildung.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu den Rechten von Flüchtlingen in Deutschland finden Sie auf der Website des BAMF.

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Telefon: 0421 98966470
Dötlinger Straße 4
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