Glossar

Sie sind auf unserer Website und verstehen einen Begriff nicht? Kein Problem! In unserem Glossar erklären wir Ihnen Fachbegriffe einfach und verständlich.

In unserem Glossar finden Sie Erklärungen zu allen Fachbegriffen, die auf unserer Website verwendet werden. Die Erklärungen sind kurz und prägnant, sodass Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können.

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A

Adoption:

Die Annahme eines Kindes durch eine Person oder Paar, das nicht biologisch mit dem Kind verwandt ist. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Adoptivelternteil und dem Kind wird dabei hergestellt.

Alimente/Unterhalt:

Finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil dem anderen nach der Trennung oder Scheidung für das Kind oder den ehemaligen Partner leisten muss.

Alleiniges Sorgerecht:

Wenn ein Elternteil das alleinige Recht und die Verantwortung für die Erziehung und Pflege des Kindes hat, ohne die Zustimmung des anderen Elternteils.

Aufenthaltsbestimmungsrecht:

Das Recht, den Aufenthaltsort eines Kindes zu bestimmen. Oft ein Bestandteil des Sorgerechts.

Aufgebotsverfahren:

Ein gerichtliches Verfahren, bei dem vermisste Personen, wie beispielsweise ein unbekannter Aufenthaltsort eines Elternteils, durch öffentliche Bekanntmachungen gesucht werden.

Auszugsklausel:

Eine Regelung in Eheverträgen, die festlegt, wie Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird.

B

Besuchsrecht/Umgangsrecht:

Das Recht eines Elternteils, das nicht das Haupt-Sorgerecht hat, das Kind in regelmäßigen Abständen zu besuchen und Zeit mit ihm zu verbringen.

Beistandschaft:

Wenn das Jugendamt auf Antrag eines Elternteils oder auf eigene Initiative eingreift, um bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder anderen elterlichen Pflichten zu helfen.

Betreuungsunterhalt:

Finanzielle Unterstützung, die einem Elternteil gewährt wird, der sich nach der Trennung oder Scheidung hauptsächlich um die Betreuung der gemeinsamen Kinder kümmert.

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

Das deutsche Gesetzbuch, das unter anderem Bestimmungen zum Familienrecht enthält.

Bigamie:

Die rechtliche Unzulässigkeit der gleichzeitigen Ehe mit zwei oder mehreren Partnern.

Bindegeld:

Ein Geldbetrag, den der Unterhaltspflichtige zahlt, um sicherzustellen, dass der Unterhaltsempfänger die finanzielle Unterstützung erhält.

Biologischer Vater:

Der leibliche Vater eines Kindes, unabhängig davon, ob er rechtliche Verantwortung übernommen hat.

Besitzkonstitut:

Ein gerichtliches Verfahren, das den Besitz an gemeinsamem Eigentum im Falle einer Scheidung regelt.

Bezirksgericht:

Das Gericht, das für familienrechtliche Angelegenheiten in einem bestimmten geografischen Bereich zuständig ist.

Bindungswirkung:

Der Effekt einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Gerichtsverfahren, die auch für andere rechtliche Angelegenheiten verbindlich ist.

Beurkundung:

Die formelle Bestätigung von Rechtsakten, wie beispielsweise Eheverträgen, durch eine dazu befugte Person oder Behörde.

Betroffenenanhörung:

Die Gelegenheit für die Beteiligten, ihre Meinung oder Standpunkte in einem Gerichtsverfahren darzulegen, insbesondere bei familiengerichtlichen Entscheidungen.

C

Child Support:

Finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil dem anderen zur Deckung der Bedürfnisse des gemeinsamen Kindes zahlt.

Child Visitation Rights:

Das Recht des nicht sorgeberechtigten Elternteils, das Kind regelmäßig zu besuchen.

Clearingverfahren:

Ein gerichtliches Verfahren zur Klärung von Rechtsfragen, insbesondere im Hinblick auf Vermögensverhältnisse und Schulden bei einer Scheidung.

Cohabitation:

Das Zusammenleben von Partnern ohne formale Ehesch

Cohabitation Agreement:

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen unverheirateten Partnern, die zusammenleben, um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln.

Collaborative Law:

Ein alternativer Ansatz zur Konfliktlösung im Familienrecht, bei dem die Parteien gemeinsam an einer Lösung arbeiten, oft mit Hilfe spezialisierter Anwälte.

Community Property:

Ein System der ehelichen Gütertrennung, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen und die Schulden grundsätzlich zwischen den Ehepartnern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Custodial Parent:

Der Elternteil, bei dem das Haupt-Sorgerecht für das Kind liegt; der sogenannte „betreuende Elternteil“.

D

Dauersozialleistungen:

Sozialleistungen, die langfristig gewährt werden, wie beispielsweise Unterhaltszahlungen.

Dauerverfahren:

Ein Gerichtsverfahren, das länger andauert und nicht in einer einzelnen Verhandlung abgeschlossen wird.

Demütigungsschutz:

Schutzmaßnahmen gegen emotionale oder psychologische Misshandlung in einer familiären Beziehung.

Doppelresidenz/Doppelresidenzmodell:

Ein Sorgerechtsarrangement, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt.

Dreiecksverhältnis:

Eine Situation, in der rechtliche Beziehungen und Pflichten zwischen drei Parteien, wie Eltern und Kind, bestehen.

Drittwirkung:

Die rechtliche Auswirkung einer Entscheidung oder Regelung auf Dritte, die nicht unmittelbar an dem Verfahren beteiligt sind.

Duldung:

Die vorübergehende rechtliche Zulassung eines Aufenthalts trotz fehlender formaler Genehmigung.

Düsseldorfer Tabelle:

Eine Richtlinie in Deutschland zur Berechnung des Kindesunterhalts, die die finanzielle Verantwortung der Eltern basierend auf ihrem Einkommen festlegt.

Düsseldorfer Verfahren:

Ein Verfahren zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere im Kontext von Ehegatten- und Kindesunterhalt.

E

Eheähnliche Gemeinschaft:

Eine Partnerschaft, die rechtlich nicht als Ehe gilt, aber dennoch bestimmte rechtliche Folgen haben kann, insbesondere im Bereich des Unterhaltsrechts.

Ehefähigkeitszeugnis:

Ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, einschließlich der rechtlichen Eignung der Partner.

Ehegattentestament:

Ein Testament, das von Ehegatten gemeinsam erstellt wird und ihre Verfügungen über das Vermögen regelt.

Ehegattenunterhalt:

Finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener Ehepartner dem anderen leisten muss, um den angemessenen Lebensstandard nach der Scheidung aufrechtzuerhalten.

Ehename:

Der Nachname, den ein Ehepartner nach der Eheschließung annimmt.

Eheprozesskostenhilfe:

Finanzielle Unterstützung, die einkommensschwachen Ehepartnern gewährt wird, um die Kosten für rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Ehe zu decken.

Ehescheidung:

Die rechtliche Auflösung einer Ehe.

Eheschließung:

Die formelle Vereinigung von zwei Personen in einer Ehe.

Eheschutzverfahren:

Ein gerichtliches Verfahren, das vor einer Scheidung beantragt werden kann, um vorübergehende Maßnahmen in Bezug auf Unterhalt, Sorgerecht usw. festzulegen.

Ehevertrag:

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten im Falle einer Scheidung oder Trennung regelt.

Eidesstattliche Versicherung:

Eine schriftliche Erklärung, die unter Eid abgegeben wird und vor einem Notar oder Gericht verwendet werden kann.