Besuchsrecht/Umgangsrecht:
Das Recht eines Elternteils, das nicht das Haupt-Sorgerecht hat, das Kind in regelmäßigen Abständen zu besuchen und Zeit mit ihm zu verbringen.
Beistandschaft:
Wenn das Jugendamt auf Antrag eines Elternteils oder auf eigene Initiative eingreift, um bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder anderen elterlichen Pflichten zu helfen.
Betreuungsunterhalt:
Finanzielle Unterstützung, die einem Elternteil gewährt wird, der sich nach der Trennung oder Scheidung hauptsächlich um die Betreuung der gemeinsamen Kinder kümmert.
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
Das deutsche Gesetzbuch, das unter anderem Bestimmungen zum Familienrecht enthält.
Bigamie:
Die rechtliche Unzulässigkeit der gleichzeitigen Ehe mit zwei oder mehreren Partnern.
Bindegeld:
Ein Geldbetrag, den der Unterhaltspflichtige zahlt, um sicherzustellen, dass der Unterhaltsempfänger die finanzielle Unterstützung erhält.
Biologischer Vater:
Der leibliche Vater eines Kindes, unabhängig davon, ob er rechtliche Verantwortung übernommen hat.
Besitzkonstitut:
Ein gerichtliches Verfahren, das den Besitz an gemeinsamem Eigentum im Falle einer Scheidung regelt.
Bezirksgericht:
Das Gericht, das für familienrechtliche Angelegenheiten in einem bestimmten geografischen Bereich zuständig ist.
Bindungswirkung:
Der Effekt einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Gerichtsverfahren, die auch für andere rechtliche Angelegenheiten verbindlich ist.
Beurkundung:
Die formelle Bestätigung von Rechtsakten, wie beispielsweise Eheverträgen, durch eine dazu befugte Person oder Behörde.
Betroffenenanhörung:
Die Gelegenheit für die Beteiligten, ihre Meinung oder Standpunkte in einem Gerichtsverfahren darzulegen, insbesondere bei familiengerichtlichen Entscheidungen.